Amtsgerichtsgefängnis
Das Amtsgerichtsgefängnis wurde 1829 in unmittelbarer Nachbarschaft zum Amtsgericht in Betrieb genommen und mindestens bis 1952 genutzt. In Blockbohlenbauweise war es besonders ausbruchsicher. 2019/20 wurde das Gebäude zum Wohnhaus umgebaut.
1829 wird das heutige historische Gefängnis als Kriminalgefängnis in die Feuerversicherung eingetragen - das Gebäude „An der Stadtmauer 18“. Es wurde neben das Gerichtsgebäude gestellt, das sich damals noch in der Keltergasse befand – wohingegen wenige Jahre später auf der anderen Seite das bis 2019 genutzte Gerichtsgebäude entstand.
Das Gefängnis hat damals möglicherweise ganz anders ausgesehen als heute – wie aufgefundene Zeichnungen vermuten lassen. 1844/1845 und 1857 wurde die Feuerversicherung erheblich heraufgesetzt, was auf eine bauliche Veränderung schließen lässt.
Es liegen vereinzelt Kontrollberichte der Aufsichtsbehörden vor, zum Beispiel über die Nachtstühle der Gefängnisse 1845: „Ebenso sind die Nachtstühle wohl verschlossen und werden fleißig gereinigt, sodaß in dem Gefängniß nur immer reine gesunde Luft angetroffen wird und keine verdorbene.“
Wegen Unterbelegung wurde das Gefängnis zum 31.12.1949 bis auf weiteres geschlossen. Ferner war die Zuständigkeit des Gerichtsgefängnisses auf das Gerichtsgefängnis in Schwäbisch Hall übergegangen. Wann das Gefängnis letztmals in Gebrauch stand, ist noch nicht in Erfahrung gebracht worden. Es wurde noch 1952 bei einer Visitation des Amtsgerichts besichtigt.
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